1. Zustandekommen des Vertrages
Der Abschluss des Vertrages kommt zustande, sobald das Angebot unterbreitet und die Unterkunft gebucht wird. Dies kann sowohl schriftlich als auch mündlich, fernmündlich oder elektronisch (E-Mail) geschehen. Der Vertrag kommt zustande zwischen Bergsträßer & Wetzel Bootschaft Studios Lychen GbR und dem Gast.
2. Erfüllung des Vertrages
Durch den Abschluss des Vertrages sind beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde. Der Vertrag wird durch den Vermieter durch die Bereitstellung der Unterkunft erfüllt, wenn diese an den Mieter übergeben wurde. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, insofern er dem Mieter den Mietpreis in voller Höhe erstattet.
3. Preisgestaltung
Die Mietpreise (siehe Angebot) verstehen sich einschließlich Wasser, Heizung, Energie, Handtücher, Bettwäsche und Endreinigung. Der Mietpreis gilt für die im Angebot angegebene Personenzahl. Wird diese Zahl überschritten, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Die Stadt Lychen erhebt einen Kurbeitrag, den Gäste beim Vermieter in bar oder mit der Buchung per Überweisung zu entrichten haben.
4. Zahlungen
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung werden 30 % des Mietpreises als Anzahlung fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Geht der Anzahlungsbetrag nicht innerhalb von 7 Tagen nach Datum der Buchungsanfrage ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. Der verbleibende Reisepreis ist 14 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen – wenn zwischen Buchungsdatum und Anreise weniger als 14 Tage liegen – ist der Reisepreis in voller Höhe zu überweisen, soweit nicht anderes vereinbart.
5. Rücktritt und Schadenersatz
Tritt der Gast nach erfolgter Buchung vom Vertrag zurück, besteht eine Schadenersatzpflicht des Mieters. Folgende Stornogebühren fallen an:
* Stornierung bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
* Stornierung bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
* Stornierung bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises
* und danach oder bei Nichtantritt der Reise oder vorzeitiger Abreise 100 % des Reisepreises
Gründe für die Stornierung sind unerheblich. Daher wird der Abschluss einer Reisekostenversicherung empfohlen.
Erfolgte Anzahlungen werden mit den Stornokosten verrechnet, ein sich ergebendes Guthaben erstattet bzw. Nachforderungen nachberechnet.
Sollte eine Buchung durch den Gast aus wichtigem Grund storniert werden und wird die gemietete Einheit für den Zeitraum neu vermietet, so erstatten wir die Stornokosten für den wieder vermieteten Zeitraum.
Eine Umbuchung im gleichen Geschäftsjahr ist idR. nach Absprache und Verfügbarkeit bis zu 2 Monate vor Ankunft kostenfrei möglich.
Der Vermieter ist berechtigt, bei Nichteinhaltung des Vertrags durch den Mieter oder anderem wichtigen Grund den Vertrag zu kündigen.
6. Sonstiges
Wir begrüßen Sie am Tag der Anreise gern ab 16:00 Uhr. Natürlich können Sie auch anrufen, ob das Studio schon früher bereit steht. Damit wir für die Nachmieter das Studio reinigen können, müssen Sie das Studio bis 10:00 Uhr am Abreisetag verlassen. Gern können Sie noch an diesem Tag unseren Garten nutzen.
Wenn Sie ein Haustier mitbringen möchten, stimmen Sie dies vorher mit uns ab, sonst ist es nicht möglich.
Es sollten keine Wertgegenstände in der Wohnung verbleiben, da keine Haftung übernommen werden kann. Sie erhalten 2 kombinierte Haus- / Wohnungsschlüssel. Wenn Sie die übergebenen Schlüssel verlieren, müssen wir Ihnen leider den gesamten Betrag zur Wiederbeschaffung aller Einbauschlösser und Schlüssel der Schließanlage in Rechnung zu stellen. In der Regel wird ein solcher Schaden jedoch von Ihrer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Die kostenlose Nutzung von Garten, Grill, Fahrrädern oder Booten erfolgt stets auf eigenes Risiko. Der Nutzer hat sich vor der Nutzung vom technischen Zustand zu überzeugen. Die Vermieter der Ferienwohnungen sind von allen Haftungsansprüchen, die durch die Benutzung entstehen, freigestellt.
Als Mieter haben Sie die Wohnung ohne Mängel übernommen. Wenn Ihnen ein Defekt auffällt oder ein Einrichtungsgegenstand fehlt, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Wenn während Ihres Aufenthaltes etwas kaputt geht, sind wir auch für einen Hinweis dankbar. Der Ordnung halber möchten wir darauf hinweisen, dass Sie als Mieter für Beschädigungen haften, die während Ihres Aufenthaltes entstehen. Es kann immer etwas kaputt gehen und wir können über alles reden. Bitte gehen Sie einfach so sorgfältig wie möglich mit Ihrer Wohnung und den Einrichtungsgegenständen um.
Die Möbel haben einen festen Platz in der Wohnung, der sich nach deren Funktion richtet. Bitte stellen Sie die Möbel nicht um. Die Terrassen sind möbliert. Die Verwendung der Wohnungsmöbel für Balkon, Terrasse oder Garten und umgekehrt ist nicht erlaubt. Wenn etwas fehlen sollte, fragen Sie uns bitte. Wir finden bestimmt eine Lösung.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Wohnung nicht mit verschmutzten Straßenschuhen betreten. Das gilt insbesondere da, wo der Fußbodenbelag aus Teppich oder Holz besteht.
Das Rauchen ist im Studio und im gesamten Haus nicht gestattet. Ebenso ist der Gebrauch von Kerzen und offenen Flammen jeglicher Art untersagt.
Bitte akzeptieren Sie aus Rücksicht auf die Nachbarn im Haus die üblichen Ruhezeiten. Diese sind zwischen 22 und 8 Uhr sowie in der Mittagszeit von 12 bis 15 Uhr. Auch in den übrigen Zeiten gilt natürlich das Gebot der gegenseitigen Rücksicht. Üblicherweise herrscht in unserem Haus ein sehr gutes gemeinschaftliches Verhältnis. Bitte schließen Sie die Fenster und schalten Sie alle Stromquellen aus, wenn Sie Ihre Wohnung verlassen. Bitte stellen Sie die Heizkörper ab, während Sie lüften.
Bitte halten Sie diese Hausordnung ein. Sonst müssen wir bei schweren Verletzungen unter Umständen das Mietverhältnis kündigen. In diesem Fall würden wir leider Teile des vorausgezahlten Mietzinses als Unkostenpauschale verrechnen müssen.
Es gilt die anliegende Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs der Bootschaft Studios Lychen über WLAN.
Für Schäden, die durch den Gast verursacht werden, haftet der Gast; er haftet zudem für alle ihn begleitenden Personen. Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Die Benutzung der Kajaks und Fahrräder sowie der Gemeinschaftseinrichtungen und des Gartens erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art, einschließlich PKW, es sei denn sie wurden nachweislich durch den Vermieter oder durch in seinem Auftrag handelnden Personen verursacht.
Mit der Unterschrift auf der Buchungsbestätigung oder der elektronischen Buchung erkennt der Gast diese AGB an.
7. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen von der Unwirksamkeit unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelungen gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs der Bootschaft Studios Lychen über WLAN
1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt
insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
Stand: 09/2022
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